Beschreibung
Mit zugehörigen Briefen und Akten (= VI. Reihe: Regesten fränkischer Bistümer (3))
Unter Visitatio liminum sanctorum apostolorum Petri et Pauli versteht man den seit dem 13. Jahrhundert verpflichtenden Besuch der Limina, der „Apostelschwellen“, d. h. der Grabstätten der Apostelfürsten Petrus und Paulus in den „Konfessionen“ der Unterkirchen der römischen Basiliken San Pietro in Vaticano und San Paolo fuori le mura (= San Paolo alle tre fontane) an der Via Ostiense. Nach mehreren Änderungen und Neuregelungen dieser Einrichtung (die wichtigsten 1585, 1725 und 1909) sind die katholischen Ortsoberhirten heute noch zu periodischen Visitationes liminum verpflichtet, die auch eine sinnfällige Obödienzbezeugung dem Oberhaupt der Kirche gegenüber darstellen sollen. Eng mit diesen Rombesuchen verzahnt war eine Berichterstattung der Bischöfe über den jeweiligen Stand ihres Sprengels. Zunächst nur mündlich vorgetragen, wurde die schriftliche Vorlage der nach vorgeschriebenen Grundregeln verfaßten Relationes status ecclesiarum (Ad-Limina-Berichte) von der Kurie bald zur Pflicht gemacht.